Clemens GmbH Torantriebssysteme Wir bewegen etwas.

Groß- und Einzelhandel

 

Damit alles seine Ordnung hat: Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen Ihnen auch als PDF Datei zum Download zur Verfügung.

 

 

Service macht den Unterschied.

 

Clemens GmbH

Torantriebssysteme

Ihr Ansprechpartner: Kurt Clemens
Hügelstraße 51
40589 Düsseldorf  
Telefon: 0211/98969733
Telefax: 0211/98969734
 

EMail: info@clemens-gmbh.eu

http://www.clemens-gmbh.eu

1. Besondere Vertragsbedingungen

Allen unseren Angeboten und allen mit uns geschlossenen Kaufverträgen, Werksverträgen

und Werklieferungsverträgen (Montageverträgen) liegen nachstehende

Bedingungen zugrunde.

 

2. Vertrgsabschluss

a) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

b) Uns erteilte Aufträge werden schriftlich bestätigt.

Erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns ist ein Auftrag angenommen.

 

3. Zahlungsbedingungen

Zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Erstellungsdatum rein netto, ansonsten gelten die Bestimmungen der VOB.

 

4. Rücktrittsklausel

Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt.

Treten beim Kunden Umstände ein, die dies zweifelhaft erscheinen lassen,

oder werden solche bereits vorhanden gewesene Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt, so hat dies die sofortige Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen zur Folge, und zwar einschließlich derjenigen, für die der Kunde Wechsel gegeben hat. Das gleiche ist bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten der Fall. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, laufende Wechsel zurückzuziehen und für die entsprechenden Beträge sofortige Barzahlung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen oder sonstige Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen sowie nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, dem Kunden die Weiterveräußerung gelieferter Waren zu untersagen und diese in

unserer Verfügungsgewalt zu übernehmen. Als angemessen im Sinne des Vorstehenden gilt eine Frist von 2 Wochen, berechnet von dem Tage der Absendung einer entsprechenden Mitteilung durch uns an den Kunden an.

Ein Rücktritt vom Vertrag unsererseits ist nur anzunehmen, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Durch Rücknahme von Waren entstehende Lager-, Transportund sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

5. Umfang und Lieferung

Der Umfang und die Art der Lieferungen werden durch unsere Angebote sowie durch unsere Auftragsbestätigungen angegeben.

 

6. Lieferfrist

a) Die Lieferung der bei uns bestellten Waren und die Ausführung der von uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden von uns möglichst zu den vereinbarten Terminen ausgeführt.

b) Eine Gewähr für die Einhaltung eines Liefer- oder Montagetermins kann auch bei entsprechender Zusage nicht übernommen werden. Wir sind selbstverständlich bestrebt, Termine einzuhalten.

 

7. Mängelrüge

a) Mängelrügen aller Art sind unverzüglich, spätestens innerhalb 6 Tagen nach

Erteilung der Schlussrechnung schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel

nicht innerhalb der vorgenannten Frist gerügt, so gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und abgenommen.

b) Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung

durch uns.

 

8. Abnahme

Im Falle des Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages ist der Kunde zur

umgehenden Abnahme des Werkes verpflichtet. Ist keine förmliche Abnahme

vereinbart, so gilt das Werk vom Kunden als abgenommen und es geht

die Vergütungsgefahr auf den Kunden über, wenn wir dem Kunden per eingeschriebenen Brief gegen Rückschein die Fertigstellung des Werkes angezeigt, ihn gleichzeitig unter Setzen einer Frist von drei Wochen zur Abnahme aufgefordert haben und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

 

9. Recht des Lieferanten auf Rücktritt

Wenn der Kunde durch sein Verhalten die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages erschwert, in Zahlungsverzug oder Konkurs geraten ist, Vergleich angemeldet oder auch nur seine Zahlungen eingestellt hat, so sind wir berechtigt, unsere Leistungen nicht nur aus dem infrage kommenden Vertrag, sondern auch aus den gesamten laufenden Abschlüssen bis zur Befriedigung unserer Ansprüche zurückzuhalten oder unter endgültiger Verweigerung der Erfüllung der Verträge Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

10. Eigentumsvorbehallt

a) Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller

uns aus sämtlichen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehenden

Forderungen (einschließlich restloser Einlösung von Wechseln und Schecks),

unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn wir diese Waren montiert

haben. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung

für unsere Saldoforderung.

b) Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, insbesondere Pfändungen

der von uns gelieferten Ware, hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden

nach Eintritt der Beeinträchtigung unter Angabe aller Einzelheiten, insbesondere bei Pfändungen unter Angabe der vollen Anschrift des Gerichtsvollziehers, des Tages der Pfändung, der Nummer des Pfändungsprotokolls sowie des pfändenden Gläubigers und dessen Anschrift schriftlich anzuzeigen.

c) Sollten wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts die gelieferte Ware

zurücknehmen, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir

einen solchen ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware auch durch deren freihändigen Verkauf befriedigen.

 

11. Montage

a) Erfolgt die Montage im Tagelohn, oder werden sonstige bauseitig

auszuführenden Arbeiten von unseren Monteuren ausgeführt, so

berechnen wir einen vorher zu vereinbarenden Stundenlohn. Für

Überstunden, Sonntags- und Nachtarbeit kommen in allen Fällen die

tariflichen Zuschläge in Anrechnung. Reise- und Wartezeit als Arbeitszeit.

b) Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit PKW oder Montagetransporter sind von dem Besteller zu den vorher vereinbarten Kilometerkosten zu vergüten.

c) Der Besteller hat ferner, auch wenn kostenfreie Montage vereinbart ist,

die Mehrkosten zu tragen, die durch Unterbrechung oder Verzögerung

der Montage infolge von uns nicht zu vertretender Ursachen, zum Beispiel

infolge Rückstandes vorausgehender Bauarbeiten entstehen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Düsseldorf. Bei allen sich aus

dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten

ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen allgemeinen

Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin

(West) hat, die Zuständigkeit der Düsseldorfer Gerichte vereinbart, und zwar

ausdrücklich auch für Wechsel- und Scheckklagen.

 

13. Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wird, gelten die Bestimmungen der VOB.

 

14. Salvatorische Klausel

Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sein oder werden, so treten an ihre Stelle die durch

sie verdrängten gesetzlichen Bestimmungen.